Museen, Bibliotheken und Archive sind als bestandshaltende Einrichtungen an einen demokratischen Bildungsauftrag gebunden. Dieser kann gegenwärtig im digitalen Raum aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen nur eingeschränkt wahrgenommen werden.

 

So kann etwa die gesamte Moderne sowie Gegenwartskunst aufgrund der Einschränkungen die durch das Urheberrecht gelten, nicht präsentiert werden. Das Urheberrecht selbst und alle mit dem Urheberrecht verbundenen Rechte erlöschen (gemäß §64 UrhG) erst siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dieses Thema ist auch für die Archivwelt von Bedeutung. Das documenta archiv, das Bilder und Archivalien ab 1955 verwahrt, kann beispielsweise die Bestände zu einem sehr großen Teil nicht sichtbar machen.

 

Das documenta archiv hat an der sogenannten „Münchner Note“ mitgearbeitet. Sie ist als offenes Dokument angelegt. Es ist wünschenswert, dass sich ihr möglichst viele Kultur- und Gedächtnisinstitutionen anschließen. Bei Interesse kann ein Logo sowie Name und Funktion der jeweiligen unterzeichnenden Person der Institution an presse@pinakothek.de geschickt werden.